Was eine Selbstsperre ist und wen sie betrifft
Wer merkt, dass das Spielen außer Kontrolle gerät, kann sich selbst den Zugang zu Glücksspielen verwehren. Die Selbstsperre ist ein freiwilliger, aber rechtlich bindender Ausschluss von der Teilnahme an Glücksspielen. In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag dieses Instrument seit 2021 einheitlich für alle legalen Anbieter. Lesen Sie mehr dazu auf neue casinos deutschland.
Grundlage ist das bundesweite Sperrsystem OASIS. Dieses zentrale Register erfasst alle gesperrten Personen und wird von zugelassenen Casinos, Sportwettenanbietern und Online-Pokerplattformen abgefragt. Eine Aufnahme ist frühestens nach Ablauf der Mindestsperrzeit von einem Jahr wieder löschbar – eine vorzeitige Aufhebung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Betroffen sind nicht nur pathologische Spieler. Auch Menschen, die ihren Konsum vorbeugend begrenzen möchten, nutzen die Selbstsperre. Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen, dass rund 1,3 Prozent der 16- bis 70-Jährigen in Deutschland problematisches Spielverhalten aufweisen.
So beantragt man die Sperre – Schritt für Schritt
Die Sperrung lässt sich auf mehreren Wegen beantragen. Am schnellsten geht es direkt beim Anbieter, etwa über den Kundenservice oder ein Online-Formular. Alternativ nehmen die Landesglücksspielbehörden Anträge entgegen oder man nutzt das bundesweite Sperrsystem selbst.
- Antrag stellen: schriftlich, telefonisch oder online bei Anbieter oder Behörde.
- Identität nachweisen: Name, Geburtsdatum und Adresse werden erfasst.
- Eintragung in OASIS: Die Sperre gilt sofort und anbieterübergreifend.
- Bestätigung erhalten: Der Anbieter muss die Sperre dokumentieren.
Wichtig zu wissen: Sobald die Sperre aktiv ist, dürfen Anbieter keine Einzahlungen mehr annehmen, keine Boni gewähren und keine Wetten mehr abschließen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
| Sperrart | Mindestdauer | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Selbstsperre | 1 Jahr | bundesweit, alle Anbieter |
| Fremdsperre | variabel | auf Antrag Dritter |
| Behördliche Sperre | unbefristet möglich | behördenweit |
Was nach der Sperre passiert und welche Hilfe es gibt
Die Sperre ist kein Endpunkt, sondern ein Schutzraum. In dieser Zeit können Betroffene professionelle Unterstützung suchen. Die kostenlose Hotline der BZgA unter 0800 1 37 27 00 berät rund um die Uhr – anonym und ohne Kosten.
Lokale Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und ambulante Therapien ergänzen das Angebot. Etwa 70 Prozent derjenigen, die eine Selbstsperre mit Beratung kombinieren, berichten nach zwölf Monaten von einer deutlichen Verbesserung ihrer Situation.
Wer die Sperre nach Ablauf der Mindestfrist aufheben möchte, stellt einen entsprechenden Antrag. Erst dann wird der Eintrag gelöscht. Bis dahin bleibt der Schutz bestehen – ein wichtiger Baustein des Spielerschutzes in Deutschland.

Tinggalkan Balasan